Seit dem Waffengesetz 1997 verlangt die Behörde für
die Genehmigung
einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses ein psychologisches
Gutachtens zur Bestätigung der Verlässlichkeit.
Als Sachverständige bin ich berechtigt, die vorgeschriebenen Untersuchungen
durchzuführen und dieses Gutachten für Sie zu erstellen. Kommen Sie möglichst ausgeruht zur Testung!
Was kostet die Untersuchung?
Die Kosten für die Durchführung sind von Seiten der Behörde mit € 813,60 inkl. USt. festgesetzt.
Die Bezahlung muss im Voraus erfolgen: Dr. Irmgard Slanar, IBAN: AT812011100032059922
Ablauf
1. Voranmeldung
Bitte melden Sie sich unter folgendem Link für das waffenpsychologische Gutachten an. Sie können noch keinen fixen Termin vereinbaren, das ist erst möglich, nachdem die Waffenbehörde die benötigten Daten an mich übermittelt hat.
2. Antrag bei der Behörde
Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Waffenbehörde. Geben Sie bekannt, dass ich das psychologische Gutachten erstellen werde.
3. Wartezeit
Die Waffenbehörde übermittelt verschiedene Daten an mich, die beim Gutachten berücksichtigt werden müssen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich für die Terminvergabe von der (für mich nicht beeinflussbaren) Bearbeitungszeit der Waffenbehörde abhängig bin.
4. Terminvereinbarung
Sobald die Waffenbehörde mir alle für das Gutachten notwendigen Informationen übermittelt hat, kontaktiere ich Sie zur Terminvereinbarung. Sie erhalten außerdem einen Online-Fragebogen zu Ihren Gesundheits- und Lebensdaten, der vorab auszufüllen ist.
5. Begutachtung
Die Begutachtung erfolgt unabhängig, einzeln, persönlich und unmittelbar. Sie besteht aus einem Vorgespräch, psychologischen Untersuchungsverfahren sowie einem Explorationsgespräch.
6. Erstellung und Übermittlung des Gutachtens
Im Anschluss an die Begutachtung erstelle ich Ihr Gutachten und die Mitteilung an die Waffenbehörde. Sie erhalten diese Unterlagen ca. 3 Werktage nach Ihrer Begutachtung.